Tennis
Club
Pasing
Gegründet 1951
|
|
|
|
INFORMATIONEN
KONTAKT
Tennisclub Pasing e.V.
Agnes-Bernauer-Str. 245
81241 München

Tel.: 089 - 83 37 80
Email: Vorstand@TCPasing.de
Werden Sie jetzt Mitglied im
TC Pasing e.V. ...
MITGLIED WERDEN
News.
Club.
Mannschaften.
Jugend.
Tennisschule.
Restaurant.
Turniere.
Intern.
Aktualisiert am 24 Januar 2012

Spielordnung des TC Pasing e.V.

 

1. Die Tennisplätze des TC Pasing stehen allen aktiven Mitgliedern des Clubs, sofern sie ihren Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr entrichtet haben, sowie den Inhabern von Gästekarten gemäß der Spielordnung unseres Clubs zur Verfü­gung.

2. Alle Spieler müssen sich in die Platzbelegungsliste eintragen (in der Reihenfolge des Eintreffens im Club), ansonsten haben sie keinen Anspruch auf einen Platz. Hierzu sind die Namen (bei gleichna­migen Mitgliedern auch die Vornamen) beider Spieler, bzw. aller vier Spieler im Doppel, in deutlich lesbarer Druckschrift einzutragen.

3. Platzbelegungen dürfen nur von einem, bis zum Spielbeginn anwesendem Mitglied für sich selbst und die betreffenden Partner und nur innerhalb des Rasterausschnitts für die laufende und die fol­gende Stunde vorgenommen werden.

Der Raster wird jeweils 30 Minuten vor der vollen Stunde um eine weitere Stunde vorgestellt.

Vorrang bei der Eintragung haben Mitglieder, die am gleichen Tag noch nicht gespielt haben. Ein­tragungen können nur noch bis spätestens 15 Minuten vor Beginn der Stunde gestrichen werden. Bei starkem Andrang sollen nach Möglichkeit Doppel gespielt werden. Mitglieder, die in der Lage sind, an Werktagen vormittags oder nachmittags zu spielen, werden gebeten, die Abendstunden nach 17.00 Uhr den Berufstätigen freizuhalten.

4. Spielt ein Mitglied mit einem Gast, so kann ebenfalls nicht im Voraus eingetragen werden, sondern nur ein freier Platz zur vollen Stunde belegt werden.

5. Nichtmitglieder können als Gäste die Anlage nach Bezahlung des vom Vorstand festgesetzten Platzgeldes mitbenutzen. Das Platzgeld ist vor Spielbeginn beim Platzwart, bzw. nach 12.00 Uhr beim Wirt, zu entrichten. In der Platzbelegungsliste ist hierzu vom Platzwart anstatt des Namens das Wort "Gast" einzutragen. Die Plätze stehen Nichtmitgliedern nur zur Verfügung, wenn sie nicht von Mitgliedern rechtzeitig vor Stundenbeginn beansprucht werden.

Diese Regelung gilt auch für unsere passiven Mitglieder, wobei hier in die Belegungsliste statt des Namens das Wort "passiv" einzutragen ist.

6. Die gesamte Anlage oder einzelne Plätze können vom Sportwart, nach schriftlicher Ankündigung im Aushang, zur Durchführung von Verbandsspielen, Clubmeisterschaften, Turnieren, Mannschafts­- und Jugendtraining zeitweise für den normalen Spielbetrieb gesperrt werden.

7. Trainerstunden und Ranglistenspiele (auch der Jugendlichen) haben Vorrang gegenüber dem all­gemeinen Spielbetrieb und können beim Platzwart vorangemeldet werden. In der Platzbelegungsli­ste ist dabei zusätzlich "Trainer", bzw. "Forderung" einzutragen. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass nicht mehr als zwei Forderungen gleichzeitig eingetragen werden.

8. Auf der Anlage des TC Pasing darf nur in Tenniskleidung gespielt werden, wobei die Farbe für den allgemeinen Spielbetrieb beliebig (bevorzugt weiß) ist. Bei Verbandsspielen und Clubmeisterschaf­ten richtet sich die Tenniskleidung nach den Wettspielbestimmungen des Bayerischen Tennisverbandes.

Das Betreten der Spielfelder ist nur mit Tennisschuhen gestattet. Zuschauer mit Straßenschuhen dürfen die Plätze nur am äußersten Rand betreten.

9. Die Plätze sind von den Spielern - wenn nötig vor Gebrauch zu bewässern - nach Gebrauch mit den bereitgestellten Teppichen abzuziehen. Die Pflege der Plätze sowie die erforderlichen Instandset­zungen obliegen dem Platzwart.

10. Hunde sind an der Leine zu führen. Sie dürfen nicht auf die Tennisplätze und in die Garderoben mit­genommen werden. Bei Störung des allgemeinen Spielbetriebs ist der Vorstand berechtigt, das Mit­führen der Tiere zu untersagen.

11. Die Garderoben und das Clublokal dürfen nicht mit Tennisschuhen betreten werden.

12. Den Anordnungen der Vorstandsmitglieder ist Folge zu leisten. In deren Abwesenheit ist der Platz­wart weisungsbefugt.

Der Vorstand - August 2011